1. Es ist keine finanzielle Pönale für ein Nichtantreten zu Begegnungen oder zu Spielen zu entrichten, wenn die gegnerische Mannschaft nachweislich spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn über das Nichtantreten zur Begegnung oder zu Spielen informiert wurde. Nicht fristgerecht benachrichtigte Mannschaften können das Versäumnis bis 3 Tage nach dem Spieltermin an den zuständigen Wettspielausschuss bzw für die Landesligen an das NÖTV Sekretariat (office@noetv.at) melden.
2. Gibt eine Mannschaft spätestens eine Woche vor dem Spieltermin der ersten Begegnung der Gruppe bekannt, dass sie zu keiner Begegnung der Saison antreten wird, so wird keine finanzielle Pönale verhängt. Die Ankündigung, zu keiner Begegnung anzutreten, ist an den zuständigen Wettspielausschuss bzw für die Landesligen an das NÖTV Sekretariat (office@noetv.at) zu senden.
ACHTUNG: Alle sportlichen Sanktionen für Nichtantreten bleiben aufrecht. Insbesondere werden bei Nichtantreten einer Mannschaft zu einer Begegnung alle Begegnungen niedrigrangiger Mannschaften des Vereins am selben Tag bzw. am selben Wochenende strafverifiziert.