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Wir wollen Euch auf dieser Seite einige Hinweise geben, wie bei Verstößen gegen die Durchführungsbestimmungen vorgegangen werden muss und wie der Kreis-Wettspielausschuss (WA) dann agiert. Natürlich ist es uns allen am liebsten, wenn die Begegnungen korrekt, fair und in aller Freundschaft ablaufen. Trotzdem kann es immer zu Unstimmigkeiten kommen und Proteste sind nun einmal Bestand des Sportgeschehens. Ebenso findet Ihr am Ende dieser Seite die jeweils eingebrachten Proteste, die dazugehörigen Entscheidungen des Kreis-Wettspieausschußes und allfällige Rekursentscheidungen - entsprechend den, zu diesem Zeitpunkt gültigen DF-Bstimmungen.
Im §14 der Durchführungsbestimmungen ist klar geregelt, wie und in welcher Frist ein Protest einzubringen ist. Um Euch das Ganze ein wenig leichter zu machen haben wir Euch einen ganz einfachen Musterprotest zum dowloaden (Word-Format) bereitgestellt. Ihr könnt dieses Schriftstück ganz einfach an Euren jeweilige Fall anpassen und an uns schicken. Auch wenn Ihr uns den Protest per Einschreiben schickt ersuchen wir Euch uns das Schriftstück auch elektronisch zukommen zu lassen. Das erleichtert uns die weitere Behandlung des Falles (siehe unten) GANZ WICHTIG:Der WA wird nur im Falle eines offiziellen Protestes (siehe oben) aktiv ! Natürlich ist es ratsam Protestgründe, die bereits während der Begegnung auffallen am Spielbericht festzuhalten (Beweismittel); trotzdem muß ein ordentlicher Protest nachfolgen. In den meisten Fällen ist es ratsam bei unklaren Situationen "unter Protest" (Vermerk mit Begründung am Spielbericht) anzutreten und nachher einen Protest einzureichen.. Ein "Nichtantreten" einer Mannschaft geht in den meisten Fällen zu Lasten dieser Mannschaft.
Bei über 1500 Begegnungen pro Saison kann der WA nicht alle Spielberichte auf allfällige Bemerkungen oder Regelverstöße prüfen.  Davon ausgenommen sind lediglich offensichtliche Vergehen wie z.B. "fragwürdige Verschiebungen", "Verschiebungen hinter den nächsten Ersatztermin"..., die schon bei Durchsicht in der Wertungstabelle ersichtlich sind. Ebenso gehen wir irgendwelchen telefonischen Hinweisen nicht nach.  Im Falle eines Protestes wird aber sehr wohl geprüft, ob der vorliegende Protestgrund auch schon in anderen Begegnungen derselben Mannschaft  vorgelegen ist und diese Begegnungen werden dann gegebenenfalls aufgegriffen und behandelt. Was tun wir (WA) wenn wir einen Protest bekommen: Alle Proteste landen zunächst einmal beim Vorsitzenden des WA (dzt. Peter Kreiner). In völlig eindeutigen Fällen (z.B.: falsche Reihung im Einzel o. Doppel, im Einzel w.o. - trotzdem Doppel gespielt, Spieler für die rangniedere Mannschaft nicht spielberechtigt...) wo gemäß Durchführungsbestimmungen (ohne Ermessensspielraum) entschieden wird, wird der betroffene/beschuldigte Verein telefonisch kontaktiert, informiert und ggf. um eine kurze Stellungnahme ersucht. Dann geht ein Entwurf des Beschlusses an die übrigen WA-Mitglieder und nach deren Zustimmung wird er versandt. In etwas zweifelhaften oder unklaren Fällen wird der Protest den übrigen Mitgliedern des WA elektronisch zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig der betroffene/beschuldigte Verein um schriftliche Stellungnahme ersucht. Auch hier bitten wir darum, uns die Stellungnahme jedenfalls auch elektronisch zukommen zu lassen. Auch diese Stellungnahme geht an die übrigen Mitglieder des WA. Die Meinungsbildung und auch die Abstimmung erfolgen dann in der Regel telefonisch oder per E-Mail. In besonders kritischen Fällen wird im Rahmen einer kurzfristig einberufenen WA-Sitzung entschieden. Sollte ein Mitglied des WA direkt oder indirekt von dem vorliegenden Fall betroffen sein, so nimmt er an der Abstimmung nicht teil. Bei Stimmengleichheit im WA entscheidet der Vorsitzende des WA.

Eingebrachte Proteste und Entscheide 2018

27. April 2018Herren 45  KL C4: Protest vom TC Scharndorf gegen die Einteilung der Mannschaft. Entscheid des WA18. Mai 2018Herren allg. KL E2 & E4: Nichtantreten der ranghöheren Mannschaft beim Verein Tennishalle Strobl. Entscheid des WA23. Mai 2018Damen allg. KL A: Protest von TC Bad Vöslau gegen Badener TC wegen falscher Reihung im Bewerb Damen allg. Entscheid des WA11. Juni 2018Herren allg. KL E5: Nichtantreten der ranghöheren Mannschaft beim Verein SV Grillenberg. Entscheid des WA18. September 2018Herren 35.  KL C2: Wegen mehrmaligem "Nichtantreten" wurde der Verein ATUS St. Veit an der Triesting aus der Wertung genommen. Entscheid des WA18. September 2018Herren 45.  KL B2: Wegen mehrmaligem "Nichtantreten" wurde der Verein Badener Tennisclub aus der Wertung genommen. Entscheid des WA

Eingebrachte Proteste und Entscheide 2017

28. Mai 2017Herren allg. KL E2: Strafverifizierung gegen ATUS St. Veit/Triesting wegen "Nichteingabe " von Resultaten. Entscheid des WA15. Juni 2017Herren allg.  KL D8: Wegen mehrmaligem "Nichtantreten" wurde TC Union Moosbrunn 2 aus der Wertung genommen. Entscheid des WA15. Juni 2017Herren 45.  KL A: Wegen mehrmaligem "Nichtantreten" wurde TC Höflein 1 aus der Wertung genommen. Entscheid des WA15. Juni 2017Herren 65.  KL A: Wegen mehrmaligem "Nichtantreten" wurde TC Thomas Tennistreff Ma. Lanzendorf 1 aus der Wertung genommen. Entscheid des WA

Eingebrachte Proteste und Entscheide 2016

 15. Sept. 2016 Strafverifizierung gegen TC Tennisfriends wegen nicht ausreichendem Bereitstellen von Plätzen im Bewerb Damen 35. Entscheid des WA !
 15. Juni 2016 Strafverifizierung gegen TC Sulz 2 wegen Nichtantretens der ranghöheren Mannschaft im Bewerb Herren allg. Entscheid des WA !
 11. Mai 2016 Strafverifizierung gegen TC Trumau 3 wegen Nichtantretens der ranghöheren Mannschaft im Bewerb Herren allg. Entscheid des WA !

Eingebrachte Proteste und Entscheide 2015


21. Mai 2015 Protest von TC Schwechat gegen TC Ebreichsdorf wegen falscher Reihung im Bewerb Herren allg.  Entscheid des WA !26. Mai 2015 Protest von Thomas Tennistreff gegen Union Mödling wegen "Zuspätkommens" eines Spielers im Einzel im Bewerb Herren allg.Entscheid des WA !5. Juni 2015 Protest von Thomas Tennistreff gegen TC Wunderlich wegen falscher Doppelaufstellung im Bewerb Herren allg. Entscheid des VWA !3. Sept. 2015 Protest von TV Hainburg gegen TC Laxenburg wegen unberechtigter Unterbrechung eines Doppels im Bewerb Herren 45.Entscheid des VWA !