Anti - Doping
Jede/r AthletIn unterliegt dem Anti-Doping-Bundesgesetz. Sowohl die NADA als auch der ÖTV haben einen Traum: "Sport ohne Doping."

In der WO Punkt VII. wird festgehalten, dass die Anti-Dopingregelungen des Internationalen Fachverbandes (ITF) und die Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes gelten. Die NADA Austria kann grundsätzlich jede/n SportlerIn kontrollieren, vor allem konzentriert sich die Kontrolltätigkeit allerdings auf Leistungs- und Spitzensportler.
Dopingkontrollen können auch unangekündigt und außerhalb von Wettkämpfen stattfinden, dafür sind jedoch aktuelle Aufenthaltsinformationen notwendig. Da diese genauen Informationen bzw. der damit verbundene Aufwand nicht von jedem/r Athleten/In verlangt werden kann, werden für ausgewählte Leistungs- und Spitzensportler drei Testpools (Registered, Nationaler, Allgemeiner Testpool) definiert. Je nach Zugehörigkeit zu einem dieser Testpools ist der/die Athlet/In dazu verpflichtet, bestimmte Meldepflichtenzu erfüllen. Jede/r SpielerIn ist für sich selbst verantwortlich, kann sich aber jederzeit bei der NADA bei Unklarheiten erkundigen. Die NADA teilt die AthletenInnen in 3 Testpools ein. Die AthletInnen werden vom österreichischen Tennisverband über die Zugehörigkeit der Testpools und die damit verbundenen Aufgaben informiert. Auch Nicht-Testpoolathleten haben bestimmte Pflichten.